MSEAnforderung von Grunddaten zur Anfertigung eines Entwässerungsplans (Technisches Formblatt)






Antragsteller
Bauvorhaben
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Bauherr/Bauherrin bzw. Stellvertretung
Art des Formblatts
Das Technische Formblatt enthält immer Angaben zur Altlastenverdachtsfläche und soweit erforderlich Angaben zum Trinkwasserschutzgebiet Trudering.
Je wirtschaftliche Einheit (unter anderem Doppelhaushälfte) ist ein gesondertes Technisches Formblatt anzufordern.
Bitte wählen Sie entsprechend ihrem Bauvorhaben, welche Angaben benötigt werden.

Die anfallenden Gebühren für die Ausstellung des Technischen Formblatts werden mit den Plangenehmigungsgebühren erhoben.
Zudem können für die Herstellung neuer Anschlussmöglichkeiten an den städtischen Kanal sowie das Verschließen von nicht mehr benötigten Einlass-Stücken Kosten in Höhe des tatsächlichen Aufwandes entstehen.

Ein Anschluss an die städtische Kanalisation ist bereits vorhanden und wird weiter verwendet. Nähere Angaben entnehme ich denBestandsplänen.(Bearbeitungszeit circa 7 Tage)
Bestandsplänenfehlen. (Bearbeitungszeit circa 4 Wochen)
Entsprechend der Münchner Entwässerungssatzung §4 besteht kein Anspruch auf Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal. Kann anfallendes Niederschlagswasser nicht vollständig auf dem Grundstück bewirtschaftet werden, so ist eine Einleitung bereits vor Einreichung der Entwässerungspläne mit der Münchner Städtentwässerung abzustimmen. Das Ergebnis wird im Technischen Formblatt dokumentiert. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Umgang mit Niederschlagswasser.

Beabsichtigt ist
Selbstauskunft dargelegt. Die Selbstauskunft und alle weiteren Unterlagen sind unaufgefordert an die Adresse niederschlagswasser.421.mse@muenchen.de zu senden. Erst nach Eingang aller zur Beurteilung nötigen Dokumente und Prüfung aller Gründe kann das Technische Formblatt mit Angaben zur Regenwasserbewirtschaftung bzw. Zustimmung einer Einleitung in den Kanal ausgestellt werden. Die oben genannten Bearbeitungszeiten gelten nur für Fälle ohne Einleitung in den Kanal.

Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden darf Niederschlagswasser aus bereits bestehenden und angeschlossenen Gebäuden, Anlagen und Grundstücksflächen in den städtischen Kanal eingeleitet werden, sofern keine Änderungen und/oder Sanierungen an Niederschlagswasser führenden Leitungen unterhalb der Rückstauebene durchgeführt werden. Als Rückstauebene ist die Straßenoberkante an der Anschlussstelle an den städtischen Kanal anzunehmen. Bitte beachten Sie, dass eine freiwillige Abtrennung von Niederschlagswasser Abwassergebühren reduzieren und Schäden im Haus durch Rückstau aus dem Kanal vorbeugen kann.
Sobald Niederschlagswasser führende Leitungen geändert oder Instand gesetzt werden, entfällt der Bestandsschutz und das Niederschlagswasser ist nachträglich abzutrennen.

Die Versendung des Technischen Formblatts mit Kanalkatasterauszug erfolgt digital an ihre oben angebende E-Mail-Adresse. Falls eine postalische Zustellung gewünscht wird, bitten wir um einen Vermerk im Feld Zusätzliche Informationen.
Weitere Informationen zur Planeinreichung erhalten Sie auf unserer InternetseitePlangenehmigung Grundstücksentwässerung. Dort steht der Genehmigungsantrag und unser Leitfaden "Grundstücksentwässerung Planung und Bau in München" zum Download zur Verfügung.
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Auskünfte zum Produkt erhalten Sie unter : erschliessungsbuero.mse@muenchen.de