Auskunft aus dem Geburtenregister



1. Absenderangaben
2. Angaben zur Person, von der die Urkunde/Auskunft benötigt wird
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Für Neugeborene werden einmalig 3 zweckgebundene gebührenfreie Urkunden für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld/Krankenkasse ausgestellt - diese werden automatisch und einmalig mit der ersten Geburtsurkundenbestellung mitgeschickt. Bitte fordern Sie hier nur die Anzahl der Urkunden an, die Sie zusätzlich benötigen! Bitte beachten Sie auf der folgenden Seite, dass Urkunden für Sozialversicherungszwecke und die Auskunft über die Geburtszeit bei Neugeborenen nicht ausgestellt werden!
 
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